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Müssen wir eine Sicherheitsverletzung trotzdem melden, wenn ein Angriff verhindert wurde?

Kurze Antwort: In der Regel nein. Wenn ein Angriff gestoppt wird, bevor er ausgeführt werden kann, und keine Daten abgerufen, verändert oder exfiltriert wurden, liegt üblicherweise keine meldepflichtige Sicherheitsverletzung vor. Meldepflichten werden in der Regel durch unbefugten Zugriff auf geschützte Daten ausgelöst — nicht durch einen fehlgeschlagenen Versuch.

Ein reales Beispiel

Bei der Implementierung im Finanzdienstleistungssektor, bei der Cyber Crucible fast 10.000 bösartige Prozesse abgefangen hat, musste der CISO keinerlei behördliche Meldung vornehmen. Da die Angriffe vor der Ausführung gestoppt wurden und keine Daten betroffen waren, gab es keine erforderlichen Benachrichtigungen an Kunden, Anbieter oder staatliche Aufsichtsbehörden — und keine Schlagzeilen, wodurch das Vertrauen der Kunden erhalten blieb.

Ein wichtiger Vorbehalt

Meldepflichten variieren je nach Rechtsraum, Branche und Vertrag, und die konkreten Umstände eines Vorfalls sind entscheidend. Cyber Crucible ist keine Anwaltskanzlei, und dies stellt keine Rechtsberatung dar. Der verlässliche Grundsatz lautet, dass Prävention Ihr Meldungsrisiko im Vergleich zu nachträglicher Erkennung erheblich verringert — die endgültige Einschätzung für ein bestimmtes Ereignis sollten jedoch Ihr Rechtsbeistand und Ihr Compliance-Team vornehmen.