# Wie unterstützt Cyber Crucible GLBA- und Anbieteranforderungen für Finanzinstitute?

**Kurze Antwort:** Als Softwareanbieter für ein Finanzinstitut unterstützt Cyber Crucible die Verpflichtungen des Instituts im Rahmen der GLBA-Safeguards-Erwartungen und der interagency information-security guidelines – vor allem dadurch, dass es niemals die nicht-öffentlichen personenbezogenen Finanzinformationen (NPI) erfasst, zu deren Schutz diese Vorschriften verfasst wurden. Cyber Crucible ist ein Softwareanbieter und kein zugelassenes Finanzinstitut, wird daher selbst nicht geprüft; seine Kontrollen sind jedoch so ausgestaltet, dass sie im Rahmen des Drittanbieter-Risikoprogramms des Instituts überprüfbar sind.

## Wo die Architektur die Arbeit übernimmt

- **Keine NPI werden erfasst.** Das Produkt läuft auf Endpunkten, die NPI verarbeiten können, ohne diese zu extrahieren. Es gibt keine Verbraucher-Finanzinformationen, die Cyber Crucible nutzen, weitergeben oder erneut offenlegen könnte, was die Position zur GLBA Privacy Rule / Regulation P direkt unterstützt.
- **Dokumentiertes Sicherheitsprogramm.** Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Reaktion auf Sicherheitsverletzungen und Änderungskontrolle sind dokumentiert und nachweisbar – die Schutzmaßnahmen, die das Programm einer Bank von einem Dienstleister erwartet.
- **Sorgfaltspflicht-Nachweise vorhanden.** Ein vorbereitetes Anbieterpaket ist so strukturiert, dass es als Nachweis für die Due-Diligence- und laufende Überwachungspflichten dient, die eine Bank gemäß den aktuellen interagency third-party risk guidance benötigt.

## Die ehrliche Abgrenzung

Cyber Crucible unterstützt die Compliance-Verpflichtungen eines Kunden; es macht eine Organisation jedoch nicht allein compliant, und dies stellt keine Rechtsberatung dar. Spezifische, nachweistaugliche Details werden den Prüfern einer Bank unter einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zur Verfügung gestellt. Siehe auch *Erfüllt Cyber Crucible die Erwartungen von FFIEC und des Third-Party Risk Managements?*